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Gerätturnen
Ausschreibung 2023/2024

Allgemeine Bestimmungen
1. |
Im Bundeswettbewerb WK III der Mädchen sowie in den Landeswettbewerben WK I Jungen und Mädchen (LK-Übungen) besteht die Mannschaft aus 5 Schüler*innen, 4 starten je Gerät, 3 kommen in die Wertung (5/4/3). Im Bundeswettbewerb WK IV (männlich und weiblich) bilden 5 Schüler*innen eine Mannschaft, alle 5 sind startpflichtig. |
2. |
In allen anderen Wettkämpfen (P-Übungen) besteht eine Mannschaft aus 5 Schüler*innen. Die 3 höchsten Wertungen an jedem Gerät zählen für das Mannschaftsergebnis. Ausnahme: Beim RMD-Finale zählen die 4 höchsten Wertungen pro Gerät. |
3. |
In den einzelnen Wettkampfklassen werden Pflichtübungen in mehreren Schwierigkeitsstufen angeboten. Die gewählten Schwierigkeitsgrade können an den einzelnen Geräten unterschiedlich sein. |
4. |
Die Pflichtübungen entsprechen denen der Schwierigkeitsstufen P des Deutschen Turnerbundes, Aufgabenbuch 2015. |
5. |
Vorgegebene Pflichtmusiken (P5–P8) können von den Turnerinnen durch selbst gewählte Musiken ersetzt werden. Die Übungen können bis zum Landesfinale (P-Stufen und LK) ohne Musik geturnt werden. Beim Bundesfinale in Berlin muss mit Musik geturnt werden. |
6. |
Im Wettkampf III (Bundeswettbewerb) der Mädchen, sowie im Wettkampf I der Mädchen werden Übungen der LK 4 (modifizierte Kür) geturnt. Im Wettkampf I der Jungen werden Übungen der LK 3 (modifizierte Kür) geturnt. |
Qualifikation
Für das Landesfinale qualifizieren sich in den Wettkampfklassen I bis V jeweils die erstplatzierten Mannschaften eines jeden Regierungsbezirks.
Für das Bundesfinale im Wettkampf IV mixed (Gerätebahnen) qualifizieren sich je eine Jungen- und eine Mädchenmannschaft (Festlegung nach Mädchen-/Jungenanteil).
Bei den Mädchen vertritt außerdem die Siegermannschaft des WK III das Land Baden-Württemberg beim Bundesfinale.
Die Landessieger der Landeswettbewerbe im WK II und WK III der Jungen und Mädchen sind für die Teilnahme am Rhein–Main–Donau-Schulcup qualifiziert (Mannschaftsstärke beachten!).
Bei Punktgleichstand zweier Mannschaften entscheidet zuerst die Anzahl der gewonnenen Gerätewertungen, danach das Gesamtergebnis unter Einbeziehung der Streichwertung.
Hinweise:
Auf allen Wettkampfebenen muss jede Mannschaft von einer Lehrkraft oder von einer von der Schulleitung beauftragten volljährigen Person betreut werden.
Entsprechend der Vorgaben EUDSGVO können die Ergebnislisten von Kreis-, RB- oder Landesfinale nicht an Schulen oder Lehrkräfte weitergeben oder veröffentlicht werden. Die Einzelergebnisse einer Mannschaft erhalten die Schulen bei der Siegerehrung der jeweiligen Veranstaltung ausgedruckt in Papierform.