Die Bundesjugendspiele werden in Deutschland nicht abgeschafft. Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland hat bereits im Jahr 1979 beschlossen, die jährliche Durchführung der Bundesjugendspiele durch jede allgemein bildende Schule und die Teilnahme daran für die Schülerinnen und Schüler bis zur Jahrgangsstufe 10 für verbindlich zu erklären. Dies wurde in der Fassung vom 12. September 2013 bestätigt.

Die Bundesjugendspiele können seit 2001 in drei unterschiedlichen Angebotsformen durchgeführt werden. Neben dem traditionellen Wettkampf, welcher den meisten noch aus der eigenen Schulzeit bekannt sein wird, gibt es den Wettbewerb und den Mehrkampf. Dabei stellt der Wettbewerb ein besonders kind- und entwicklungsgemäßes Angebot dar, das vor allem in der Grundschule umgesetzt werden soll.

Mit der Entscheidung des Ausschusses für die Bundesjugendspiele und der Kommission Sport der Kultusministerkonferenz im März 2021 erhält der Wettbewerb künftig eine höhere Bedeutung. Ab dem Schuljahr 2023/2024 ist in den Klassenstufen 1 bis 4 in den Grundsportarten Leichtathletik und Schwimmen nur noch die Wettbewerbsform anzubieten und durchzuführen. In der Grundsportart (Gerät-)Turnen gelten in den Klassenstufen 1 bis 4 weiterhin die Wettkampf- und die Wettbewerbsform. Der Mehrkampf bleibt bestehen.

Mit dieser Weiterentwicklung wird die konsequente Umsetzung kindgemäßer Inhalte und Zielsetzungen der mehrperspektivisch und prozessorientiert angelegten Bildungspläne des Sportunterrichts in den einzelnen Bundesländern weiterverfolgt. Die Bundesjugendspiele sind weiterhin ein wichtiger Bestandteil im Schulsport.


Lesen Sie dazu auch das Rundschreiben des Ausschusses der Bundesjugendspiele: